07 Jan.

NIS-2-Richtlinie: Cybersicherheit als neue Herausforderung

Die neue NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union, die ab 2024 verbindlich für viele Unternehmen gilt, stellt den Mittelstand vor eine weitere anspruchsvolle Aufgabe. Die Richtlinie erweitert die bestehenden Anforderungen an die Cybersicherheit und verpflichtet nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele mittelständische Betriebe, umfassende Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Daten zu implementieren. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU zu stärken. Was fordert die NIS-2-Richtlinie konkret?

Unternehmen müssen unter anderem:

  • Risikomanagement betreiben: Sicherheitsrisiken in IT-Systemen müssen systematisch identifiziert, bewertet und minimiert werden.
  • Incident-Response-Pläne entwickeln: Maßnahmen für den Umgang mit Cybervorfällen, wie Hackerangriffe oder Datenlecks, sind vorzubereiten.
  • Meldefristen einhalten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.
  • Regelmäßige Audits durchführen: Die Einhaltung der Richtlinie wird durch regelmäßige Prüfungen überwacht.

Warum ist die Umsetzung für den Mittelstand schwierig?

Viele mittelständische Unternehmen verfügen nicht über ausreichende Ressourcen oder das technische Know-how, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Hinzu kommt, dass die Einführung solcher Maßnahmen oftmals mit erheblichen Kosten verbunden ist – etwa für neue Softwarelösungen, Schulungen der Mitarbeiter oder externe IT-Sicherheitsdienstleister.

Wie können Mittelständler die Herausforderung meistern?

  1. Awareness schaffen: Die Sensibilisierung der Belegschaft für Cyberrisiken ist der erste Schritt. Regelmäßige Schulungen können dazu beitragen, menschliche Fehler, wie das Öffnen von Phishing-Mails, zu minimieren.
  2. Externe Unterstützung nutzen: IT-Dienstleister und Berater, die auf Cybersicherheit spezialisiert sind, können bei der Einführung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.
  3. Förderprogramme in Anspruch nehmen: Der Staat bietet finanzielle Unterstützung, um Unternehmen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu entlasten.
  4. Standardisierte Lösungen einsetzen: Viele Anbieter bieten branchenspezifische IT-Sicherheitslösungen an, die kostengünstig und schnell implementierbar sind.
  5. Netzwerke und Plattformen nutzen: Austausch mit anderen Unternehmen oder Experten über Netzwerke wie den BVMW oder Plattformen wie „Mittelstand-Digital“ kann wertvolle Hinweise und Best Practices liefern.

Fazit

Die NIS-2-Richtlinie mag auf den ersten Blick wie eine weitere bürokratische Hürde wirken, birgt jedoch auch Chancen. Unternehmen, die frühzeitig in Cybersicherheit investieren, können sich nicht nur vor Angriffen schützen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken. Zudem wird die Fähigkeit, den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, künftig zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil, da viele Geschäftspartner auf zertifizierte Sicherheitssysteme Wert legen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: NIS2 und Cybersecurity Erfolg statt Kostenfalle: Wie Cybersecurity nach NIS2 zum Erfolg für alle wird